Ihre Selbstauskunft schnell und einfach beantragt.

Beantragen Sie Ihre SCHUFA Auskunft ganz ohne Papierkram und in 2 Minuten. Schnell, digital und ohne Aufwand. Unser Assistent führt Sie durch den Antrag und übernimmt die vollständige Abwicklung in Ihrem Namen. Der Antrag wird korrekt erstellt und direkt an die SCHUFA übermittelt. Alles zum Festpreis von nur 34,95 EUR* (inkl. MwSt). Einfach, sicher und zuverlässig.

Digitale Antragstellung für Ihre SCHUFA Auskunft

Unser Service ermöglicht Ihnen die einfache und schnelle Beantragung Ihrer SCHUFA Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen, übernehmen die vollständige Abwicklung und ersparen Ihnen den Aufwand mit Formularen und Postversand. Ihre Daten werden über unser sicheres Online-Formular erfasst und DSGVO-konform direkt an die SCHUFA übermittelt. Die Auskunft erhalten Sie anschließend per Post direkt von der SCHUFA Holding AG.

Für unseren Service fällt eine einmalige Gebühr von 34,95 EUR inkl. MwSt. an. Es handelt sich um keine Abo-Leistung. Bitte beachten Sie, dass Sie eine SCHUFA Selbstauskunft und kein Bonitätszertifikat erhalten. Wir stehen in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG. Unsere Leistung umfasst ausschließlich die Erstellung und Übermittlung des Antrags, nicht die Auskunft selbst.

Mit Absenden des Antrags und Aktivierung der Checkbox gilt unsere Leistung als vollständig erbracht. Ein Widerruf ist dann nicht mehr möglich.

Bonität, Daten und Auskunft: Die Rolle der SCHUFA

SCHUFA – Aufgaben, Datenquellen und Bedeutung für die Bonität

Die SCHUFA Holding AG ist Deutschlands größte Auskunftei für kreditrelevante Informationen. Sie sammelt und verarbeitet Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und unterstützt damit Unternehmen wie Banken, Vermieter oder Mobilfunkanbieter bei der Einschätzung finanzieller Risiken.

Welche Funktion erfüllt die SCHUFA?

Ziel der SCHUFA ist es, Geschäftspartner vor Zahlungsausfällen zu schützen und gleichzeitig Privatpersonen eine Möglichkeit zu geben, ihre Zahlungszuverlässigkeit gegenüber Dritten zu belegen. Gespeichert werden Angaben zu bestehenden Verträgen, Zahlungshistorien sowie negativen Merkmalen wie Mahnbescheiden oder titulierten Forderungen. Aus diesen Informationen wird ein sogenannter SCHUFA-Score ermittelt, der eine Einschätzung der individuellen Kreditwürdigkeit ermöglicht.

Woher stammen die Daten der SCHUFA?

Die Informationen stammen von zahlreichen Vertragspartnern, beispielsweise Banken, Telekommunikationsanbietern, Leasingfirmen oder Versandhändlern. Wird ein Konto eröffnet, ein Kredit abgeschlossen oder ein Mobilfunkvertrag unterzeichnet, erhält die SCHUFA entsprechende Mitteilungen. Auch gemeldete Zahlungsausfälle oder gerichtliche Maßnahmen werden gespeichert.

Welche Informationen werden erfasst?

Zu den gespeicherten Angaben zählen:

  • Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Vertragsdaten wie laufende Kredite, Finanzierungsverträge oder Ratenzahlungen
  • Historische Zahlungsinformationen
  • Negative Einträge wie Mahn- oder Vollstreckungsbescheide
  • Keine Berücksichtigung finden hingegen Einkommen, Vermögensverhältnisse oder das allgemeine Konsumverhalten.
Was bedeutet der SCHUFA-Score?

Der SCHUFA-Score ist ein statistischer Wert, der angibt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Berechnung basiert auf Vergleichsgruppen und empirischen Modellen. Die genaue Formel ist nicht öffentlich bekannt. Ein hoher Score steht in der Regel für gute Zahlungsfähigkeit, ein niedriger Wert kann sich nachteilig auf Vertragsabschlüsse auswirken.

Wie lässt sich der SCHUFA-Eintrag positiv beeinflussen?

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Verträgen und Zahlungen kann zur Verbesserung der Bewertung beitragen:

  • Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht erfüllen
  • Nicht unnötig viele Finanzierungsanfragen stellen
  • Alte oder nicht mehr genutzte Konten kündigen

Die SCHUFA spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung finanzieller Verlässlichkeit. Für Verbraucher ist es sinnvoll, regelmäßig Einsicht in die eigenen Daten zu nehmen, um mögliche Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Wer Zeit und Aufwand sparen möchte, kann die SCHUFA Selbstauskunft auch über einen kostenpflichtigen Antragsservice beantragen, der die Antragstellung vollständig übernimmt und die Unterlagen korrekt übermittelt.

Antragsformular zur SCHUFA-Auskunft nach Art. 15. DSGVO

Füllen Sie das kurze Formular aus und senden Sie den Antrag ab. In nur 3 einfachen Schritten ist Ihre SCHUFA-Selbstauskunft beantragt.

Persönliche Daten

ℹ️ Namen exakt wie auf Ausweis angeben

Ihre Adresse laut Melderegister

ℹ️ Überprüfen Sie nach Auswahl die übernommenen Felder – insbesondere die Hausnummer.

Sind Sie in den letzten 12 Monaten umgezogen?

Ergänzende Informationen

ℹ️ Ihre Telefonnummer hilft uns, bei Rückfragen zur Bearbeitung schnell Kontakt aufzunehmen.

Letzter Schritt – jetzt bequem abschließen

Ihre Vorteile mit unserem Service

Beantragen Sie einfach & blitzschnell von zu Hause oder von unterwegs, jeder Zeit!

Antrag ohne Aufwand

Wir übernehmen die Antragstellung für Sie – vollständig digital, ohne Formulare, ohne Fehlerquellen.

Kein Drucker nötig

Alle Unterlagen werden digital erstellt. Sie müssen nichts ausdrucken oder unterschreiben.

Kein Gang zur Post

Wir übermitteln den Antrag elektronisch an die SCHUFA. Kein Versand per Brief notwendig.

Ohne Ausweiskopie

Für die Antragstellung ist kein Personalausweis erforderlich. Keine Dokumente müssen hochgeladen werden.

In 2 Minuten erledigt

Unser Assistent führt Sie einfach durch den Prozess. Der Antrag ist in wenigen Schritten abgeschlossen.

Datenschutz

Ihre Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich zum Zweck der Antragstellung genutzt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die SCHUFA-Selbstauskunft ist ein Auszug der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie gibt Verbrauchern einen vollständigen Überblick darüber, welche Informationen über sie vorliegen – zum Beispiel laufende Verträge, frühere Zahlungserfahrungen, etwaige Zahlungsausfälle sowie der aktuelle SCHUFA-Score. Die Auskunft dient ausschließlich zur eigenen Kontrolle und wird gemäß Art. 15 DSGVO bereitgestellt.

Die Selbstauskunft ist für private Zwecke bestimmt und enthält sämtliche bei der SCHUFA gespeicherten Daten, einschließlich sensibler Einträge und interner Informationen. Sie ist nicht zur Weitergabe an Dritte gedacht. Die Bonitätsauskunft hingegen ist ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Vermietern, Banken oder anderen Stellen und enthält nur ausgewählte, für die Bonitätsprüfung relevante Informationen.

Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DSGVO) hat jede Person das Recht, einmal pro Jahr kostenlos eine SCHUFA-Selbstauskunft zu erhalten. Darüber hinaus können kostenpflichtige Anfragen jederzeit gestellt werden.

Die Selbstauskunft kann schriftlich oder digital bei der SCHUFA beantragt werden. Für die Bearbeitung werden personenbezogene Angaben wie Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift benötigt. Nach erfolgreicher Antragstellung wird die Auskunft in der Regel innerhalb weniger Tage per Post an die amtlich registrierte Meldeadresse versendet.

Die SCHUFA speichert Informationen zu Identität (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift), zu bestehenden und beendeten Verträgen (z. B. Kredite, Mobilfunkverträge), zum Zahlungsverhalten sowie zu sogenannten negativen Merkmalen (z. B. Mahn- oder Vollstreckungsbescheide). Die Speicherdauer hängt vom jeweiligen Datentyp ab. Einträge zu regulär beendeten Verträgen bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert, negative Merkmale ebenfalls – sofern sie nicht vorher durch Tilgung oder Korrektur gelöscht werden.

Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden. Sie ist keine staatliche Behörde, sondern eine Auskunftei, die im Auftrag von Vertragspartnern kreditrelevante Informationen sammelt und speichert. Die SCHUFA arbeitet auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, ist jedoch unabhängig organisiert.

Worauf warten Sie noch?

Jetzt in nur wenigen Schritten zu Ihrer persönlichen SCHUFA Auskunft nach Art. 15 DS-GVO.

ℹ️ Wichtige Informationen zur Auskunft

Gesamtbetrag: 34,95 EUR (inkl. MwSt.)
Netto: 29,37 EUR – MwSt. (19 %): 5,58 EUR

Es handelt sich um eine SCHUFA-Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO, die auch direkt und kostenfrei bei der SCHUFA Holding AG beantragt werden kann. Diese Auskunft ist nicht zur Weitergabe an Dritte wie Vermieter oder Arbeitgeber geeignet, da sie mehr Informationen enthält, als für solche Zwecke erforderlich ist.

Die Auskunft dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch. Wir sind kein Auskunftei-Dienst und stehen in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG. Unser Service übernimmt lediglich die Antragstellung in Ihrem Namen.

Versand und Zugriff

Die Auskunft wird per Post direkt von der SCHUFA versendet. Zusätzlich kann sie unter www.elektronische-datenkopie.de digital eingesehen werden. Der Versand kann bis zu 30 Tage dauern. Bei ausbleibender Zustellung unterstützen wir Sie gern.